Legal-Parken - Parken auf unseren Kundenparkplätzen bis 60 Min. kostenfrei
 
Vertragsstrafen vermeiden / Vertragsstrafen bezahlen

Willkommen bei www.legal-parken.de

Sie möchten auf einem unserer Privatgrundstücke bzw. Privatparkplätze parken und sich dazu vorab über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren?

Sie parkten bereits Ihr Fahrzeug auf einem unserer Privatparkplätze und haben nun eine Zahlungsaufforderung wegen einer Vertragsstrafe an Ihrem Fahrzeug vorgefunden?

Grundsätzlich kommt mit dem Parken Ihres Fahrzeugs auf unseren Privatgrundstücken bzw. Privatparkplätzen ein sogenannter Parkplatznutzungsvertrag zustande. Dazu haben wir für Sie nachfolgend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgelistet. Darüber hinaus sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an jedem Parkplatzgrundstück ausgehängt.


For English speaking customers: You have parked your vehicle on our property and entered into a parking space usage agreement with us. Parking on our property is not free of charge. We have added a FAQ dialog below, please scroll to the buttom of the page.


Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend genannt „AGB“) gelten für den zwischen der Primor Asset Management GmbH, Clayallee 353A, 14169 Berlin (nachfolgend genannt „legal-parken“) und Nutzern dieser Parkeinrichtung (nachfolgend genannt „Nutzer“) geschlossenen Parkplatznutzungsvertrag.


2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrags

2.1 Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der Parkeinrichtung für das Abstellen von Fahrzeugen (Pkw, Motorräder, Lkw, Anhänger u.ä.) gemäß den auf den Hinweisschildern der jeweiligen Parkeinrichtung angegebenen Nutzungsbedingungen (vgl. auch Ziff. 3.1).

2.2 Gegenstand dieses Vertrages ist nicht die Bewachung und/oder Verwahrung der abgestellten Fahrzeuge oder die Gewährung sonstiger Obhutspflichten. legal-parken überlässt ausschließlich den Raum für die Nutzung der Parkeinrichtung und übernimmt darüber hinaus keine weiteren Pflichten.

2.3 Der Vertrag über die Nutzung der Parkeinrichtung kommt mit deren Benutzung zustande.


3. Pflichten des Nutzers

3.1 Der Nutzer verpflichtet sich gemäß den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen,

3.1.1 vor Verlassen des Fahrzeugs seine Ankunftszeit auf einer handelsüblichen Parkscheibe einzustellen und diese Parkscheibe gut sichtbar im Frontbereich des Fahrzeugs hinter der Windschutzscheibe auszulegen oder

3.1.2 den Nachweis einer Parkberechtigung oder Sondergenehmigung (Bsp.: Parkausweis, Kennzeichen-Registrierung u.ä.) zu erbringen oder

3.1.3 einen Parkschein für die von ihm beabsichtigte Parkdauer zu lösen und hierzu das Entgelt für die entsprechende Parkdauer am Parkscheinautomat zu zahlen – sofern eine entsprechende technische Einrichtung (hier: Parkscheinautomat/en) auf dem betreffenden Grundstück vorhanden ist. Der Parkschein ist gut sichtbar im Frontbereich des Fahrzeugs hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Alternativ können die an den Parkscheinautomaten – sofern vorhanden – angegebenen digitalen Bezahlmöglichkeiten (SMS- oder App-Parken) genutzt werden.

3.2 Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, sein Fahrzeug ausschließlich in hierfür vorgesehenen und ausgewiesenen Parkbuchten abzustellen sowie für den Fall, dass das Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz abgestellt wird, zur Auslegung eines Berechtigungsausweises zur Nutzung dieses Parkplatzes.


4. Vertragsstrafe

4.1 Verstößt der Nutzer gegen die in Ziff. 3 genannte Pflicht zur Auslegung einer Parkscheibe, eines entsprechenden Berechtigungsausweises bzw. Sondergenehmigung (wie beispielsweise ein Mitarbeiterausweis oder Behindertenausweis, Mieterparkausweis) oder überschreitet der Nutzer die Höchstparkdauer gemäß Ziff. 2.1, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe iHv. 29,90 €. Die Vertragsstrafe ist fällig, wenn er

4.1.1 das Fahrzeug ohne Auslegung einer Parkscheibe abstellt, keine Ankunftszeit auf der ausgelegten Parkscheibe eingestellt hat, die Parkscheibe von außen nicht lesbar ist oder die auf der Parkscheibe eingestellte Ankunftszeit zuzüglich der auf den Hinweisschildern erlaubten Parkdauer überschritten worden ist (= Parkverstoß), es sei denn, er hat diesen Parkverstoß nicht zu vertreten;

4.1.2 das Fahrzeug abstellt, ohne einen Parkschein gelöst zu haben, der Parkschein von außen nicht lesbar ist oder die auf dem Parkschein angegebene Parkdauer überschritten hat (Parkverstoß), es sei denn, er hat diesen Parkverstoß nicht zu vertreten;

4.1.3 der verpflichtenden Auslage eines Parkberechtigungsausweises im Frontbereich hinter der Windschutzscheibe nicht nachgekommen ist oder das Fahrzeug nicht innerhalb einer der dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Parkbuchten abgestellt hat.

4.2 Eine Vertragsstrafe in Höhe von 39,90 € ist fällig, wenn der Nutzer ohne die Auslegung eines Berechtigungsausweises auf einem Behindertenparkplatz parkt. Die Behindertenparkplätze sind gesondert gekennzeichnet.

4.3 Die Vertragsstrafe ist vom Nutzer binnen 14 Kalendertagen an das dem Nutzer von legal-parken mitgeteilte Konto zu überweisen.

4.4 Erfolgt keine fristgerechte Zahlung der Vertragsstrafe, wird durch legal-parken eine Halterabfrage zur Durchführung einer schriftlichen Zahlungsaufforderung durchgeführt. Die legal-parken hierdurch entstehenden Kosten werden dem Nutzer pauschal mit 12,00 € zusätzlich zur erhobenen Vertragsstrafe in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, sofern der Nutzer nachweist, dass ein wesentlich geringer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. legal-parken bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten.


5. Vertragsende

5.1 Der Vertrag endet mit der Ausfahrt des Fahrzeugs aus der Parkeinrichtung, es sei denn, der Vertrag wird vorher fristlos gekündigt. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich von der Parkeinrichtung zu entfernen.


6. Verkehrsregeln

6.1 Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).


7. Haftung

7.1 Während der Dauer dieses Vertrags haftet legal-parken für Schäden, die nachweislich durch Pflichtverletzungen von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verursacht wurden. legal-parken haftet demnach nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Nutzer oder Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind. legal-parken haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet legal-parken nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschäden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut und vertrauen darf.

7.2 Der Nutzer ist verpflichtet, offensichtliche Schäden innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der Primor Asset Management GmbH anzuzeigen. Verstößt der Nutzer gegen diese vorgenannte Anzeigepflicht, sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Nutzers ausgeschlossen, es sei denn, der Nutzer hat den Verstoß nicht zu vertreten. Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung, wenn dem Nutzer ein Personenschaden entstanden ist oder legal-parken diesen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

7.3 Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen legal-parken oder Dritten zugefügten Schäden.


8. Kontoverbindung zur Zahlung von Vertragsstrafen

8.1 Zur schuldbefreienden Leistung (d.h. Zahlung der Vertragsstrafe) nutzen Sie ausschließlich die folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber      Primor Asset Management GmbH

Bankinstitut        Deutsche Bank AG Berlin

IBAN                  DE89 1007 0124 0031 6133 00

BIC                     DEUTDEDB101


Frequently asked questions (FAQ)

These aspects could be of interest for your

Q:

On my car / in the post, I found / received a payment request from legal-parken. Why?

A:

Primor Asset Management GmbH (so called: “legal-parken”) helps ensure that car parks can be used for the purpose for which their owner makes them available. The owners of the car parks, such as supermarkets or retail parks, commission us with this purpose in mind. In the past, these parties have usually had problems with third-party parkers: this means that space in these car parks was no longer available to those intended. Working on the car park owners’ behalf, we use trained and qualified personnel to monitor compliance with the rules that govern these parking spaces. Appropriate contractual penalties are imposed on car park users who violate the General Terms and Conditions clearly displayed on-site. Your vehicle was parked, in violation of the rules, in a car park supervised by legal-parken. ‘In violation of the rules’ means that you violated the applicable rules contained in the General Terms and Conditions of the car park provider. These are conspicuously and visibly displayed in the entrance area of the car park. What many do not know: By using the car park, you conclude a contract with the car park provider. A corresponding contractual penalty can then be imposed for violations of the rules. Naturally, this is governed by law. If you were justified in parking there and can prove this, then we can best be reached by telephone or e-mail, but also by fax or post.

Q:

I received a collection letter from legal-parken. Although I am the owner or keeper of the vehicle mentioned in the letter, I was not a driver at the time when the contractual penalty was incurred.

A:

In this regard, please refer to the supreme court decision of 18 December 2019 by the German Federal Court (docket number XII ZR 13/19), which held that a vehicle owner is liable for violations of parking regulations if he or she denies having driven a vehicle and does not name the driver. In your own interest, then, in a case such as this we would ask you either to notify legal-parken of the specific driver, stating the contact details (name and mailing address), or to settle the claim by the due date in the amount stated by us. If the payment has not been received in our account by the stated date and we have not been informed of any other driver, we reserve the right to initiate proceedings under civil law against the keeper of the vehicle.

Q:

Who commissioned legal-parken? And why?

A:

We monitor car parks on behalf of private property owners, so that car parks can be used for the purpose for which their owner intends. This is because every car park owner wants to make parking space available, without restrictions, to its customers, visitors or employees.

Q:

May I comment on the circumstances in question or file a complaint?

A:

Of course you may. We can be reached by e-mail but also by fax or post.

Send an e-mail
post@legal-parken.de

Fax us
+49 (30) 2007458-28

Write us
Primor Asset Management GmbH
Clayallee 353A
D-14169 Berlin (Germany)

Please note: we're not able to answer any question by phone. Thanks in advance.

Q:

What are the bank account details for legal-parken?

A:

Our bank account details are:

Account holder    Primor Asset Management GmbH

Bank                  Deutsche Bank

IBAN                  DE89 1007 0124 0031 6133 00

BIC                    DEUTDEDB101


Letzte Aktualisierung 04/2021